Aneta
Aneta
Immobilien-Expertin
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Wohneigentum und Steuern 2025

Wohneigentum und Steuern 2025

Der Besitz einer Liegenschaft in der Schweiz schafft Sicherheit, bringt jedoch stets steuerliche Verantwortung mit sich. Wer seine Situation frühzeitig analysiert und vorhandene Abzüge optimal nutzt, kann die persönliche Steuerlast spürbar reduzieren. Gleichzeitig steht ein bedeutender Systemwechsel bevor, der das Wohneigentum ab 2028 neu ordnet und strategische Entscheide notwendig macht. Eigenmietwert vor dem Aus – aber erst in einigen Jahren Die Schweizer Stimmberechtigten haben im September 2025 den Systemwechsel offiziell bestätigt. Der Eigenmietwert, also das fiktive Einkommen aus selbstgenutztem Wohneigentum, wird abgeschafft. Für Eigentümer ohne Hypothek entsteht dadurch eine spürbare Entlastung, da dieses zusätzliche Einkommen künftig nicht mehr versteuert wird. Der Wechsel erfolgt jedoch nicht sofort. Die Umsetzung greift voraussichtlich ab der Steuerperiode 2028. Bis dahin bleibt das aktuelle System bestehen. Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um Hypotheken, Unterhaltsstrategien und mögliche Investitionen neu zu ordnen. Besonders verschuldete Eigentümer sind gefordert, da der heute mögliche Abzug der Hypothekarzinsen mittelfristig nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen wird. Vermieter bleiben vom Systemwechsel vorerst unberührt, da weiterhin die bestehenden Regeln gelten. Abzüge 2025: Diese Möglichkeiten bestehen weiterhin 2025 profitieren Eigentümer erneut von den bekannten Abzugsmöglichkeiten. Hypothekarzinsen bleiben voll abzugsfähig und können die Steuerlast deutlich senken. Mit Einführung des neuen Systems wird dieser Vorteil bei selbstbewohntem Eigentum jedoch nur noch eingeschränkt bestehen. Unterhalts- und Reparaturarbeiten gelten weiterhin als abzugsfähige werterhaltende Aufwendungen. Dazu gehören Malerarbeiten, Ersatz von Haushaltsgeräten oder Instandstellung von Sanitäranlagen. Investitionen, die den Wert der Liegenschaft erhöhen, lassen sich dagegen steuerlich nicht abziehen. Es lohnt sich, sämtliche Belege sauber aufzubewahren, um eine korrekte Deklaration sicherzustellen. Energetische Sanierungen bleiben besonders attraktiv. Wärmepumpen, Solaranlagen oder eine verbesserte Dämmung werden steuerlich gefördert. Einige Kantone erlauben zudem, höhere Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Wer eine umfassende Modernisierung plant, kann damit langfristig Energie sparen und gleichzeitig den steuerlichen Nutzen optimieren. Vermietung und Verkauf: steuerliche Besonderheiten im Blick behalten Wer seine Liegenschaft vermietet, deklariert die erzielten Mieteinnahmen als Einkommen. Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen bleiben weiterhin abzugsfähig. Bei Vermietungen deutlich unter Marktwert sowie bei kurzfristigen Nutzungsformen wie Airbnb gelten besondere Regeln, die sorgfältig geprüft werden sollten. Beim Verkauf einer Liegenschaft fällt unverändert die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird kantonal erhoben und hängt stark von der Haltedauer ab. Eine lange Besitzdauer kann die Steuer deutlich reduzieren. Aufgrund der komplexen Berechnung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung, insbesondere wenn ein Verkauf in den kommenden Jahren möglich erscheint. Strategische Planung hilft, steuerliche Vorteile auszuschöpfen Eine gute Dokumentation der laufenden Kosten ist zentral. Alle Rechnungen zu Unterhalt, Renovationen und Hypothekarzinsen sollten während des Jahres geordnet gesammelt werden. Danach lässt sich prüfen, ob ein Pauschalabzug oder der effektive Abzug vorteilhafter ist. Grössere Renovationen können sinnvoll über mehrere Jahre verteilt werden, um Abzugsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Für Eigentümer, die grössere Veränderungen an ihrer Liegenschaft planen oder über eine Anpassung der Hypothek nachdenken, lohnt sich professionelle Beratung. Steuerliche Aspekte, Marktentwicklungen, steigende Energieanforderungen und die persönliche Lebenssituation greifen ineinander. Eine abgestimmte Strategie schafft Klarheit und verhindert Überraschungen, besonders im Hinblick auf die kommenden Änderungen beim Eigenmietwert. Fazit: Veränderungen antizipieren und Chancen nutzen Der bevorstehende Systemwechsel markiert einen wichtigen Wendepunkt für Eigentümer in der Schweiz. Während die Abschaffung des Eigenmietwerts langfristig Entlastung schafft, entsteht durch den eingeschränkten Zinsabzug neuer Planungsbedarf. Wer Unterhaltskosten strukturiert erfasst, Investitionen sorgfältig plant und energetische Verbesserungen gezielt nutzt, kann seine Steuerbelastung 2025 und in den folgenden Jahren deutlich optimieren. Angaben ohne Gewähr. Stand Dezember 2025.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg – das sollten Eigentümer wissen

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg – das sollten Eigentümer wissen

Wer im Kanton Freiburg eine Liegenschaft verkauft, erzielt in vielen Fällen einen sogenannten Grundstückgewinn. Dieser unterliegt einer kantonalen Grundstückgewinnsteuer, die zusätzlich durch einen kommunalen Zuschlag von 60 % ergänzt wird. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte für Eigentümer, Käufer und Investoren zusammen – verständlich, vollständig und mit praktischen Tipps aus der Immobilienpraxis. Was ist die Grundstückgewinnsteuer? Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer auf den Wertzuwachs von Immobilien. Sie fällt an, wenn der Verkaufspreis einer Liegenschaft höher ist als deren Anlagekosten – also dem ursprünglichen Erwerbspreis zuzüglich wertvermehrender Investitionen. Rechtliche Grundlage bildet Artikel 46 des kantonalen Steuergesetzes (DStG). Beispiel: Ein Haus wurde 2010 für CHF 600’000 gekauft, seither wurden CHF 80’000 in Renovationen investiert, und es wird 2025 für CHF 950’000 verkauft. → Der steuerbare Gewinn beträgt CHF 270’000 (950’000 – 680’000). Wie wird der Veräusserungsgewinn berechnet? Der steuerbare Veräusserungsgewinn ergibt sich aus: Verkaufserlös – Anlagekosten (Erwerbspreis + Aufwendungen) Veräusserungserlös: Hier zählt nicht nur der beurkundete Kaufpreis, sondern alle geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer. Dazu zählen z. B. die Übernahme der Grundstückgewinnsteuer, Rückvermietung zu Vorzugspreisen, Ersatz von Verkaufsspesen oder die Einräumung eines Wohnrechts zugunsten des Verkäufers. Nicht berücksichtigt werden Entschädigungen für Mobiliar, Anteile am Erneuerungsfonds oder andere nicht-liegenschaftliche Werte, sofern diese im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Was zählt zu den Anlagekosten? Zu den Anlagekosten gehören: Kaufpreis inkl. Nebenkosten, Baukosten, wertvermehrende Aufwendungen, Handänderungssteuern, Notariatsgebühren, Maklerprovisionen, Anschlussgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie selbst erbrachte Arbeiten, sofern sie versteuert wurden. Wer seine Liegenschaft länger als 15 Jahre besitzt, kann statt des ursprünglichen Kaufpreises auch den Steuerwert, der mindestens vier Jahre vor dem Verkauf festgelegt wurde, als Basis verwenden. Degressiver Steuersatz im Kanton Freiburg Besitzdauer Steuersatz bis 2 Jahre 22 % bis 4 Jahre 20 % bis 6 Jahre 18 % bis 8 Jahre 16 % bis 10 Jahre 14 % bis 15 Jahre 12 % über 15 Jahre 10 % Dazu kommt ein Gemeindezuschlag von 60 % auf die kantonale Steuer. Beispiel: Bei CHF 100’000 Grundstückgewinn und 10 % Steuer ergibt das CHF 10’000 Kantonsteuer + CHF 6’000 Gemeindezuschlag = CHF 16’000 Total. Spezialregelung bei hohem Gewinn Wenn der Gewinn aus Verkäufen innerhalb von 5 Jahren Eigentumsdauer über CHF 400’000 liegt, wird der darüberliegende Betrag mit einem 40 % höheren Steuersatz belegt. Aufschubtatbestände Unter bestimmten Bedingungen kann die Steuer aufgeschoben werden, z. B. bei Erbgang oder Schenkung, Ersatzbeschaffung, oder Eigentumsübertragungen innerhalb der Ehe oder bei Scheidung. Praktischer Tipp aus der Maklerpraxis Bei jedem Verkauf im Kanton Freiburg empfehlen wir, bereits vor der Vermarktung die Grundstückgewinnsteuer grob zu kalkulieren. Dadurch wissen Eigentümer, wie viel vom Gewinn effektiv übrigbleibt und ob sich ein Aufschub oder eine Ersatzbeschaffung lohnt. Unsere Experten von Marlin Immobilien AG unterstützen Sie bei der Berechnung, steuerlichen Optimierung und der strategischen Planung eines Verkaufs. Hier finden Sie das offizielle Merkblatt der Steuerverwaltung: 👉 https://www.fr.ch/de/steuern/grundstueckgewinnsteuer/grundstueckgewinnsteuer Fazit Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg ist komplex, aber planbar. Wer frühzeitig alle Faktoren kennt – insbesondere Besitzdauer, wertvermehrende Aufwendungen und steuerliche Aufschubmöglichkeiten – kann mehrere zehntausend Franken sparen. Lassen Sie Ihre individuelle Steuerlast von einem Experten prüfen. Kontaktieren Sie Marlin Immobilien AG – wir begleiten Sie professionell durch den gesamten Verkaufsprozess und helfen, Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.

Eigenmietwert-Abschaffung sorgt für Diskussionen

Eigenmietwert-Abschaffung-sorgt-fuer-Diskussionen

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts sorgt für intensive Debatten. Während einige Hausbesitzer profitieren, könnte es für andere zu einer höheren Steuerlast kommen. Wer gehört zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern? Und welche Auswirkungen hat die Reform auf den Immobilienmarkt? Eigenmietwert: Was ändert sich? Bisher müssen Eigenheimbesitzer den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern – ein fiktiver Betrag, der sich daran orientiert, was die Liegenschaft auf dem Mietmarkt einbringen würde. Im Gegenzug sind Abzüge für Hypothekarzinsen und Renovationen möglich. Die geplante Reform sieht vor, den Eigenmietwert abzuschaffen und gleichzeitig die Abzugsfähigkeit dieser Kosten zu streichen. Das bedeutet: Eigentümer würden weniger Einkommen versteuern, hätten aber auch keine Möglichkeit mehr, Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten steuerlich geltend zu machen. Gewinner der Reform: Rentner und schuldenfreie Eigentümer Besonders ältere Eigentümer mit einer abbezahlten und gut unterhaltenen Liegenschaft profitieren von der Abschaffung des Eigenmietwerts. Ohne steuerpflichtiges fiktives Einkommen sinkt ihre Steuerlast deutlich. Auch Familien, die nur noch eine geringe Hypothek auf ihrer Liegenschaft haben, können sich auf eine Steuerersparnis einstellen. Je nach Kanton und finanzieller Situation kann dies mehrere Tausend Franken pro Jahr ausmachen. Wer verliert? Familien mit hoher Belehnung und Sanierungsbedarf Nicht alle profitieren von der Reform. Besonders betroffen sind jüngere Käufer, die ihre Liegenschaft stark über eine Hypothek finanziert haben. Da Hypothekarzinsen nicht mehr abgezogen werden können, könnte sich ihre Steuerlast erhöhen. Auch Eigentümer, die in den nächsten Jahren grössere Renovationen planen, sind potenzielle Verlierer der Reform. Wer bisher hohe Investitionen für energetische Sanierungen geltend machte, kann dies in Zukunft nicht mehr tun. Für ältere Liegenschaften mit Sanierungsbedarf bedeutet das tendenziell eine steuerliche Mehrbelastung. Zusätzlich könnten Zweitwohnungsbesitzer unter Druck geraten. Da viele Kantone die Steuerausfälle kompensieren müssen, könnte eine neue Zweitwohnungssteuer eingeführt werden. Hypothekarzinsen und Belehnung: Wie sie die Steuerbelastung beeinflussen Die Auswirkungen der Reform hängen stark von der Höhe der Hypothek und dem Zinsniveau ab. 📉 Tiefe Hypotheken, niedrige Zinsen: Wer eine Liegenschaft mit nur 60 % Hypothek bei 1 % Zins finanziert, kann jährlich mehrere Tausend Franken sparen. 📈 Höhere Zinsen, höhere Belehnung: Steigt der Hypothekarzins auf 2,5 % und liegt die Belehnung bei 70 %, kann sich die Steuerersparnis in eine zusätzliche Steuerbelastung umkehren. Auswirkungen auf den Immobilienmarkt Kurzfristig könnte der Wegfall des Eigenmietwerts die Nachfrage nach Wohneigentum ankurbeln, was zu leicht steigenden Preisen führt. Besonders neuwertige Eigentumswohnungen in städtischen Gebieten könnten überdurchschnittlich an Wert gewinnen. Anders sieht es bei sanierungsbedürftigen Liegenschaften aus. Da Unterhaltskosten nicht mehr steuerlich absetzbar sind, verlieren diese an Attraktivität. Langfristig könnten ihre Marktwerte sinken. Wie geht es weiter? Das Parlament hat der Reform zugestimmt, doch das letzte Wort hat die Stimmbevölkerung. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist eine Abstimmung zwingend erforderlich. Ein definitiver Systemwechsel ist frühestens 2027 zu erwarten. Bis dahin bleibt Eigenheimbesitzern Zeit, sich mit den möglichen Folgen auseinanderzusetzen und ihre Finanzierung entsprechend zu planen. Wer grössere Renovationen plant oder eine neue Hypothek aufnimmt, sollte die Entwicklung genau im Auge behalten.

Heizspiegel 2023: Heizkosten im Aufwind

Heizspiegel 2023: Heizkosten im Aufwind

Die aktuelle Entwicklung der Heizkosten in Deutschland gibt Anlass zur Sorge: Laut dem Heizspiegel 2023 der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online sind die Heizkosten im vergangenen Jahr um bis zu 81 Prozent gestiegen. Diese drastische Zunahme betrifft nahezu alle Energieträger und bringt sowohl für Immobilieneigentümer als auch Kaufinteressenten erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Eine finanzielle Herausforderung für Immobilieneigentümer Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Kosten für das Heizen haben sich je nach Energieträger im Jahr 2022 um bis zu 81 Prozent erhöht. Ein durchschnittlicher Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit einer 70-m²-Wohnung muss nun für das Heizen mit Gas stolze 1.475 Euro aufbringen – eine Steigerung von 80 Prozent im Vergleich zu 2021. Auch bei anderen Energieträgern sind starke Anstiege zu verzeichnen: Holzpellets (+81 Prozent), Wärmepumpe (+50 Prozent) und Heizöl (+48 Prozent). Einzig Fernwärme bleibt mit einer moderaten Steigerung von 5 Prozent vergleichsweise stabil.   Die Ursache für diesen Anstieg liegt vor allem in der Energiekrise aufgrund des Ukrainekriegs. Zusätzlich haben ein milder Winter sowie Soforthilfen und Preisbremsen die Auswirkungen auf die Verbraucher etwas gemildert. Ausblick auf 2023: Hoffnung auf Entlastung für Immobilieneigentümer Trotz der aktuellen Belastungen gibt es einen Lichtblick für Immobilieneigentümer: Der Ausblick auf das laufende Jahr 2023 lässt auf leicht niedrigere Heizkosten hoffen. Dieser Optimismus basiert auf einer aktuellen Prognose von Experten der Beratungsgesellschaft co2online. Hier wurden einige Zahlen veröffentlicht: Heizen mit Gas wird voraussichtlich um 11 Prozent günstiger. Die Kosten für Holzpellets sollen um 17 Prozent sinken. Heizöl wird voraussichtlich um 19 Prozent günstiger. Die größte Entlastung erwartet Immobilieneigentümer, die eine Wärmepumpe nutzen, mit einem erwarteten Rückgang der Kosten um 20 Prozent. Einzig bei Fernwärme müssen Kunden 2023 voraussichtlich mit einer Steigerung von 10 Prozent rechnen.   Handlungsoptionen für Immobilieneigentümer Angesichts der anhaltenden Belastungen sollten Immobilieneigentümer aktiv werden, um mögliche Einsparungen zu realisieren. Ein erhebliches Sparpotenzial entsteht durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen. Hier einige Handlungsoptionen: Energieeffizientes Verhalten: Bewusster Umgang mit der Heizung und regelmässiges Lüften können die Verbrauchskosten reduzieren. Moderne Heiztechnik: Die Investition in moderne, energieeffiziente Heizanlagen, insbesondere Wärmepumpen, kann langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Dämmmaßnahmen: Eine gut gedämmte Immobilie verliert weniger Wärme, was sich positiv auf die Heizkosten auswirkt. Stromanbieterwechsel: Bei Nutzung von Wärmepumpen lohnt es sich, die aktuellen Stromtarife zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.   Die Heizkostenentwicklung spielt eine wichtige Rolle für Immobilieneigentümer. Durch eine bewusste Herangehensweise und gezielte Maßnahmen können diese die finanziellen Auswirkungen abfedern und langfristig von einer effizienten und kostengünstigen Heizungsanlage profitieren.

Steuern sparen beim Hausverkauf in der Schweiz: Strategien und Tipps

Der Verkauf einer Immobilie in der Schweiz kann eine bedeutende steuerliche Belastung mit sich bringen. Die gute Nachricht ist, dass es verschiedene Strategien gibt, mit denen Sie Ihre Steuerlast minimieren können. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige effektive Methoden vor, wie Sie beim Hausverkauf in der Schweiz Steuern sparen können. Verständnis der Grundstückgewinnsteuer In der Schweiz wird beim Verkauf einer Immobilie die Grundstückgewinnsteuer fällig. Diese Steuer basiert auf dem Gewinn, der aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten sowie den wertvermehrenden Investitionen resultiert. Ein tiefgehendes Verständnis dieser Steuer und der Faktoren, die zu ihrer Berechnung herangezogen werden, ist der erste Schritt, um mögliche Steuereinsparungen zu identifizieren. Nutzung von Abschreibungen Wertvermehrende Investitionen in Ihre Immobilie können steuerlich abgeschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise Renovierungen oder Umbauten, die den Wert der Immobilie steigern. Durch das Geltendmachen dieser Investitionen können Sie die Bemessungsgrundlage für die Grundstückgewinnsteuer reduzieren. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um diese Ausgaben bei der Steuererklärung korrekt angeben zu können. Langfristiges Eigentum Die Dauer des Immobilienbesitzes kann ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Steuer haben. In einigen Kantonen der Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer degressiv berechnet, was bedeutet, dass die Steuerlast mit zunehmender Besitzdauer sinkt. Ein längerfristiger Besitz kann also steuerlich vorteilhaft sein. Umstrukturierung von Immobilienbesitz Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Umstrukturierung des Immobilienbesitzes, beispielsweise durch die Einbringung der Immobilie in eine Immobiliengesellschaft. Diese Option kann besonders für Besitzer mehrerer Immobilien interessant sein, da die Veräußerung von Anteilen an der Gesellschaft unter bestimmten Umständen steuerlich günstiger sein kann als der direkte Verkauf der Immobilien. Diese Strategie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerexperten. Steueroptimierung durch gezielte Planung Die Planung des Verkaufszeitpunkts kann ebenfalls zu Steuereinsparungen führen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, den Verkauf in ein Jahr zu legen, in dem Sie ein geringeres Einkommen erwarten, um so von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren. Auch die gezielte Verteilung von Renovierungsarbeiten und anderen Investitionen über mehrere Jahre kann steuerlich vorteilhaft sein. Professionelle Beratung in Anspruch nehmen Angesichts der Komplexität der Steuergesetze und der kantonalen Unterschiede in der Schweiz ist die Inanspruchnahme professioneller Beratung unerlässlich. Ein Steuerberater oder ein spezialisierter Immobilienmakler kann individuelle Strategien entwickeln, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind und Ihnen helfen, beim Hausverkauf Steuern zu sparen. Fazit Der Verkauf einer Immobilie in der Schweiz bietet verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Durch das Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen, strategische Investitionen in die Immobilie, langfristige Planung und die Nutzung professioneller Beratung können Sie Ihre Steuerlast minimieren und den Gewinn aus Ihrem Immobilienverkauf maximieren.


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