Aneta
Aneta
Immobilien-Expertin
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Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Liegenschaft erwerben möchten, stehen vor speziellen Herausforderungen. Anders als verheiratete Paare geniessen sie weniger rechtlichen Schutz durch das Zivilrecht und müssen eigene Vorkehrungen treffen, um sich im Falle einer Trennung, im Todesfall oder bei finanziellen Veränderungen abzusichern. Besonders die Eigentumsform, vertragliche Regelungen und Absicherungsmöglichkeiten spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Eigentumsformen für Paare im Konkubinat

Unverheiratete Paare, die eine Immobilie erwerben, können sich zwischen verschiedenen Eigentumsformen entscheiden. Jede Option bringt unterschiedliche Verpflichtungen und Rechte mit sich:

Der Konkubinatsvertrag – Absicherung für alle Fälle

Ein detaillierter Konkubinatsvertrag schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. In ihm werden zentrale Fragen rund um Eigentum und Finanzen sowie Regelungen im Trennungs- oder Todesfall festgelegt:

Ein Konkubinatsvertrag ist daher ein wichtiges Dokument, das beiden Partnern Sicherheit bietet und möglichen, oft teuren Streitigkeiten vorbeugt.

Vorsorge für den Todesfall – Erbrechtliche Regelungen für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare stehen im Erbfall vor besonderen Herausforderungen. Ohne Testament hat der überlebende Partner keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe und damit auch nicht auf die gemeinsame Immobilie. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners – beispielsweise Eltern oder Geschwister – fällt.
Um sicherzustellen, dass der hinterbliebene Partner abgesichert ist, sollten Konkubinatspaare über folgende Massnahmen nachdenken:

Hypothek und Finanzierungsaspekte

Unverheiratete Paare sind oft gemeinsam haftbar für die Hypothek, was bedeutet, dass beide Partner für die gesamten Schulden einstehen müssen. Besonders im Fall einer Trennung kann dies problematisch werden. Um das Risiko zu reduzieren, empfiehlt sich eine klare Aufteilung der finanziellen Verantwortung, beispielsweise durch eine Hypothek, bei der jeder nur für seinen Anteil haftet.
Tipp: Es kann sinnvoll sein, zusätzlich Sicherheiten, wie eine Lebensversicherung, in Betracht zu ziehen. Diese schützt den Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen, sollte ein Partner nicht mehr in der Lage sein, seinen Anteil zu zahlen.

Trennung – wer behält die Immobilie?

Eine Trennung bringt häufig schwierige Fragen rund um die Zukunft der Liegenschaft und der Hypothek mit sich. Der Ausgang hängt stark von der Eigentumsform ab:

Fazit: Sorgfältige Planung sichert den Immobilienkauf im Konkubinat ab

Der gemeinsame Immobilienkauf als unverheiratetes Paar ist möglich und kann eine wertvolle Investition sein – vorausgesetzt, die rechtlichen und finanziellen Aspekte sind klar geregelt. Ein Konkubinatsvertrag schafft eine solide Grundlage und hilft, Konflikte zu vermeiden. Auch die Absicherung durch Testament oder Lebensversicherung bietet Vorteile und Schutz für den überlebenden Partner. Mit professioneller Beratung und frühzeitiger Planung lässt sich der Immobilienkauf im Konkubinat sicher gestalten.


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