Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen KΓ€ufer und VerkΓ€ufer ΓΌber den EigentumsΓΌbergang einer Immobilie und wird durch den Eintrag ins Grundbuch rechtskrΓ€ftig.
Die Auflassung ist ein zentraler Schritt beim Immobilienkauf in der Schweiz. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen der ΓΆffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags.
Der Eigentumswechsel ist erst mit dem Eintrag ins Grundbuch vollzogen. Ohne diesen Schritt bleibt die Immobilie rechtlich im Besitz des VerkΓ€ufers.
Wir stehen fΓΌr Fragen zu Ihrer VerfΓΌgung.
Ein Abzahlungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Kaufpreis einer Immobilie in Raten bezahlt wird, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.
Ein Amortisationsplan ist ein Zeitplan, der die RΓΌckzahlung eines Darlehens in regelmΓ€ssigen Raten ΓΌber einen bestimmten Zeitraum darstellt.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die vor der vollstΓ€ndigen Begleichung eines Kaufpreises geleistet wird. Sie dient als Sicherheit fΓΌr den VerkΓ€ufer und zeigt das ernsthafte Interesse des KΓ€ufers an der Transaktion.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender GebΓ€ude umfassen.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
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