Klarheit schaffen – Erbschaftsplanung für Ihre Liegenschaft

Eine Liegenschaft richtig zu vererben bedeutet weit mehr als das Weitergeben von Mauern und Boden. Es geht darum, jahrzehntelang geschaffene Werte und Emotionen in geordnete Bahnen zu lenken, damit sie der Familie und nachfolgenden Generationen Sicherheit bieten. Wer sich früh Gedanken macht, schützt nicht nur sein Lebenswerk, sondern erleichtert den Angehörigen auch die spätere Übergabe oder Nutzung im Sinn des Eigentümers. Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Schweiz Wenn keine Verfügung errichtet wurde, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner, Kinder und allenfalls Eltern teilen den Nachlass nach festen Vorgaben auf. Seit der Revision im Erbrecht ist der Pflichtteil der Eltern weggefallen, wodurch mehr Spielraum für individuelle Regelungen entstanden ist. Wer keine konkrete Lösung plant, riskiert, dass die Liegenschaft verkauft oder unter mehreren Erben aufgeteilt werden muss – oft nicht im Sinne des Eigentümers. Steuerliche Aspekte beachten In der Schweiz wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer kantonal geregelt. Viele Kantone befreien direkte Nachkommen, während Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht verwandte Personen mit Steuersätzen von bis zu rund 30 Prozent belastet werden können. Wird eine Liegenschaft unentgeltlich übertragen – etwa durch Schenkung oder eine Übertragung zu Lebzeiten – fällt in der Regel keine Grundstückgewinnsteuer an, im Gegensatz zu einem klassischen Verkauf. Frühzeitiges Handeln kann deshalb erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Drei bewährte Modelle der Nachfolgeplanung 1. Schenkung oder Vorbezug zu Lebzeiten Durch eine frühzeitige Übertragung – oft verbunden mit einem Wohn- oder Nutzniessungsrecht – bleibt der Eigentümer in der Liegenschaft wohnen, während die Nachfolge bereits geregelt ist. Das schafft Transparenz, senkt das Konfliktpotenzial und nutzt steuerliche Spielräume. 2. Testament oder Erbvertrag Ein handschriftliches Testament oder ein öffentlich beurkundeter Erbvertrag legt fest, wer die Liegenschaft übernimmt. Präzise Angaben wie Adresse, Parzellennummer oder Grundbuchblatt sorgen für Rechtssicherheit. In komplexeren Familienkonstellationen bietet der Erbvertrag zusätzliche Vorteile, etwa wenn ein Partner besonders abgesichert oder Erben abgefunden werden sollen. 3. Verkauf als Alternative Wenn keine geeignete Nachfolge vorhanden ist oder mehrere Erben unterschiedliche Interessen haben, kann der Verkauf die sinnvollste Option sein. Er schafft Liquidität, erleichtert die faire Verteilung und verhindert Streit. Professionelle Begleitung sorgt dafür, dass der Verkauf effizient, transparent und wertschonend erfolgt. Konfliktvermeidung innerhalb der Familie Eine Liegenschaft besitzt oft nicht nur finanziellen, sondern auch hohen emotionalen Wert. Ohne klare Regelung entsteht leicht Unzufriedenheit oder gar Zerwürfnis. Entscheidend sind eine objektive Bewertung, offene Gespräche im Familienkreis und vertragliche Absicherungen wie Vorkaufsrechte oder Rückfallklauseln. So bleibt der Familienfrieden gewahrt und das Lebenswerk geschützt. Umsetzung in fünf sinnvollen Schritten Werte erheben: Marktwert, Belastungen, Rechte Dritter, Nutzniessungen. Entscheiden: Übertragen, verschenken oder verkaufen. Rechtsform wählen: Schenkung, Testament, Erbvertrag oder Verkauf – geprüft auf rechtliche und steuerliche Auswirkungen. Verträge erstellen: Mit fairer Bewertung, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Kommunizieren und überprüfen: Den Plan mit der Familie besprechen und regelmässig aktualisieren. Fazit Wer frühzeitig eine kompetente Nachfolgeplanung anpackt, schafft Ordnung, Sicherheit und Klarheit – für sich selbst und die Familie. Ob Testament, Erbvertrag, Schenkung oder Verkauf: Entscheidend ist, dass die Lösung zur persönlichen Lebenslage, zum rechtlichen Rahmen und zur familiären Situation passt. Mit professioneller Begleitung lässt sich die Übergabe speditiv, rechtssicher und im Sinn aller Beteiligten gestalten – damit das Lebenswerk auch zukünftigen Generationen erhalten bleibt.
Sicherheitsnachweis (SiNa) für Immobilien: Wo finde ich ein anerkanntes Kontrollorgan in der Schweiz?

Beim Immobilienverkauf oder bei der Aktualisierung des Sicherheitsnachweises (SiNa) stellt sich für viele Eigentümer die Frage: Wo finde ich eine zugelassene Firma/Person sogenannte Kontrollstelle? In der Schweiz ist die Elektro-Sicherheitskontrolle klar geregelt – und die Suche nach einem anerkannten Kontrollorgan ist über eine zentrale, offizielle Plattform möglich. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine gültige Kontrollstelle finden und worauf Sie achten sollten. Offizielle Plattform: Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) Die Schweiz kennt kein kantonales Kontrollstellenverzeichnis, sondern eine zentrale nationale Lösung. Die offiziellen Bewilligungsverzeichnisse finden Sie unter: ➡ www.esti.admin.ch Direkt zu den Verzeichnissen gelangen Sie über: ➡ https://www.esti.admin.ch → Bewilligungsverzeichnisse Das relevante Verzeichnis lautet: ➡ Verzeichnis Installations- und Kontrollbewilligungen Direktlink: ➡ https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm Hier sind sämtliche in der Schweiz zugelassenen Kontrollorgane aufgeführt – unabhängig vom Kanton. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Suche eines Kontrollorgans Öffnen Sie das Bewilligungsverzeichnis über https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm Wählen Sie beim Feld „Typ“: → Kontrollbewilligung Tragen Sie Ihre PLZ ein. Sie können auch nur den Ort oder die Gemeindebezeichnung eingeben. Wenn in Ihrer Stadt niemand gelistet ist, erweitern Sie die Suche: +5 km +10 km +20 km In der Regel finden Sie sofort mehrere anerkannte Kontrollorgane in Ihrer Umgebung. 5. Wählen Sie eine Kontrollstelle aus der Liste aus – inklusive Name, Bewilligungsnummer und Kontaktangaben. Wer darf den Sicherheitsnachweis (SiNa) überhaupt ausstellen? Anerkannte Kontrollorgane (zulässig) Offiziell durch das ESTI geprüft und bewilligt Arbeiten unabhängig Dürfen gesetzliche Kontrollen durchführen Dürfen den Sicherheitsnachweis ausstellen Elektriker / Installationsfirmen (nicht zulässig) Dürfen Reparaturen ausführen Dürfen Installationen bauen und erneuern Dürfen NICHT die gesetzliche Kontrolle bei Handänderungen durchführen Dürfen NICHT den SiNa ausstellen Die Kontrolle muss zwingend unabhängig erfolgen. Das heisst: Diejenige Firma, die Mängel behebt, darf nicht selbst kontrollieren. Worauf sollten Eigentümer bei der Auswahl achten? Die Kontrollstelle muss im ESTI-Verzeichnis geführt sein Unabhängigkeit zur Installationsfirma Verfügbarkeit innerhalb eines sinnvollen Zeitfensters (je nach Verkaufsprozess) Transparente Kosten (Kontrolle + allfällige Nachkontrollen) Erfahrung in Wohn- und Gewerbeimmobilien Besonders beim Immobilienverkauf ist eine zeitnahe Kontrolle wichtig, damit Notar, Käuferbank und Käufer alle Unterlagen vollständig erhalten. Warum ist das ESTI-Verzeichnis so wichtig? Das ESTI-Verzeichnis bietet Ihnen: Rechtssicherheit Nur bewilligte Kontrollstellen dürfen den SiNa ausstellen. Schweizweite Gültigkeit Keine kantonale Sonderregelung – die NIV gilt national. Transparenz Jede Kontrollstelle ist mit Bewilligungsnummer und Kontaktdaten erfasst. Schnelle Suche Einfach PLZ eingeben, Typ wählen, Kontrollstelle finden. Für Eigentümer ist dies die zuverlässigsten und rechtlich korrekte Quelle. Zusammenfassung Die Suche nach einer anerkannten Kontrollstelle für den Sicherheitsnachweis (SiNa) ist in der gesamten Schweiz einheitlich geregelt. Über das Bewilligungsverzeichnis des ESTI finden Eigentümer mit wenigen Klicks ein zertifiziertes Kontrollorgan in ihrer Nähe. Dabei genügt die Auswahl des Typs „Kontrollbewilligung“ sowie die Eingabe der eigenen Postleitzahl. Sollte im unmittelbaren Wohnort kein Kontrollorgan gelistet sein, lässt sich der Suchradius einfach erweitern. Da nur offiziell anerkannte Kontrollstellen den Sicherheitsnachweis ausstellen dürfen, schafft die Nutzung der ESTI-Plattform maximale Sicherheit und Klarheit – insbesondere beim Verkauf einer Immobilie. Unterstützung durch Marlin Immobilien AG Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation des Sicherheitsnachweises benötigen oder Ihre Immobilie verkaufen möchten, begleiten wir Sie gerne professionell durch den gesamten Prozess. Als erfahrene Immobilienunternehmung übernehmen wir für Sie auf Wunsch die vollständige Koordination – inklusive der Beauftragung eines anerkannten Kontrollorgans in Ihrem Namen, sofern ein Maklervertrag mit uns besteht. Marlin Immobilien AG – wir sorgen für Klarheit, Sicherheit und einen reibungslosen Verkaufsprozess. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Immobilie. Weitere wichtige Informationen zum Sicherheitsnachweis finden Sie hier.
Sicherheitsnachweis (SiNa) beim Immobilienverkauf: Was Eigentümer in der Schweiz unbedingt wissen müssen

Der Verkauf einer Immobilie bringt zahlreiche Formalitäten mit sich. Eine der häufigsten Fragen von Eigentümern betrifft den Sicherheitsnachweis (SiNa) für die Elektroinstallationen. Banken, Käufer und Notare verlangen zunehmend eine klare Dokumentation über den Zustand der elektrischen Anlagen. Dieser Artikel zeigt auf, wann der Sicherheitsnachweis benötigt wird, wie alt er sein darf und was Eigentümer vor dem Verkauf beachten sollten. Was ist der Sicherheitsnachweis (SiNa)? Der Sicherheitsnachweis bestätigt, dass die elektrischen Installationen einer Liegenschaft den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er wird durch eine anerkannte Kontrollstelle erstellt und beinhaltet: Datum der letzten Kontrolle Festgestellte Mängel Behebung bestätigter Mängel Gültigkeitsstatus Die Grundlage bildet die eidgenössische Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Sie gilt in der gesamten Schweiz und definiert klare Kontrollpflichten für Eigentümer. Wann wird der Sicherheitsnachweis beim Verkauf benötigt? Für den Verkauf ist der Sicherheitsnachweis dann relevant, wenn: eine Handänderung stattfindet und der letzte SiNa älter als 5 Jahre ist. Wesentliche Regel: 👉 Liegt die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück, muss eine neue Kontrolle durchgeführt werden. Dies gilt schweizweit, unabhängig vom Kanton. Wie alt darf der Sicherheitsnachweis sein? Beim Immobilienverkauf muss der Sicherheitsnachweis: ✔ jünger als 5 Jahre sein oder ✔ eine neue Kontrolle muss veranlasst werden Obwohl die regulären Kontrollperioden bei Wohnbauten bis zu 20 Jahre betragen können, löst der Eigentümerwechsel eine zusätzliche Pflicht aus. Was bedeutet dies für Eigentümer? 4.1. Optimal für den Verkaufsprozess Ein aktueller Sicherheitsnachweis beschleunigt: die Vorbereitung des Notariats die Prüfung durch Banken die Entscheidungsfindung von Käufern 4.2. Transparenz schafft Vertrauen Ein aktueller SiNa signalisiert dem Käufer: Sicherheit ordnungsgemässen Unterhalt geringeres technisches Risiko 4.3. Klare Regelungen im Kaufvertrag Im Kaufvertrag sollte geregelt sein: Wer beauftragt die Kontrolle? Wer trägt die Kosten? Bis wann wird der SiNa geliefert? Wie werden Mängel gehandhabt? Was passiert bei Mängeln? Der Kontrollbericht unterscheidet: Geringfügige Mängel Schwere Mängel Gefährliche Mängel Nur nach Behebung der festgestellten Mängel wird der gültige SiNa ausgestellt. Der Installateur darf reparieren – die Kontrollstelle darf prüfen. Sind Eigentumswohnungen davon betroffen? Ja. Auch in Stockwerkeigentums-Anlagen gilt die NIV. Unterschied: Allgemeine Teile → Kontrolle über STWE-Verwaltung Wohnungsinterne Elektroinstallationen → Verantwortung des Eigentümers Für den Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Verkäufer einen gültigen SiNa für seine Einheit. Was benötigen Notare und Banken? Im Normalfall verlangen diese: Kopie des aktuellen SiNa Kontrolle bestätigt oder neu veranlasst Klärung, wer Kosten und Mängelbehebung trägt Ein fehlender SiNa führt häufig zu Verzögerungen oder Zusatzverhandlungen. Praxis-Empfehlung für Eigentümer Schritt 1: Alter des letzten SiNa prüfen Schritt 2: Bei >5 Jahren sofort neue Kontrolle beauftragen Schritt 3: Mängel beheben lassen Schritt 4: SiNa ins Verkaufsdossier aufnehmen Damit sichern Sie einen reibungslosen Verkaufsprozess und stärken die Verhandlungsposition. Fazit Der Sicherheitsnachweis ist beim Verkauf einer Immobilie in der Schweiz unverzichtbar, sobald die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Die Regelung ist bundesweit einheitlich, unabhängig vom Kanton. Ein aktueller SiNa erhöht die Transparenz, beschleunigt den Verkaufsprozess und schafft Vertrauen bei allen Beteiligten. Als Eigentümer profitieren Sie, wenn Sie den SiNa frühzeitig einholen und sauber dokumentieren. Möchten Sie den Sicherheitsnachweis für Ihre Liegenschaft prüfen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf? Marlin Immobilien AG begleitet Sie professionell und effizient durch den gesamten Verkaufsprozess – inklusive Vorbereitung aller relevanten Unterlagen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie das richtige Kontrollorgan für das SiNa finden.
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg – das sollten Eigentümer wissen

Wer im Kanton Freiburg eine Liegenschaft verkauft, erzielt in vielen Fällen einen sogenannten Grundstückgewinn. Dieser unterliegt einer kantonalen Grundstückgewinnsteuer, die zusätzlich durch einen kommunalen Zuschlag von 60 % ergänzt wird. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte für Eigentümer, Käufer und Investoren zusammen – verständlich, vollständig und mit praktischen Tipps aus der Immobilienpraxis. Was ist die Grundstückgewinnsteuer? Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer auf den Wertzuwachs von Immobilien. Sie fällt an, wenn der Verkaufspreis einer Liegenschaft höher ist als deren Anlagekosten – also dem ursprünglichen Erwerbspreis zuzüglich wertvermehrender Investitionen. Rechtliche Grundlage bildet Artikel 46 des kantonalen Steuergesetzes (DStG). Beispiel: Ein Haus wurde 2010 für CHF 600’000 gekauft, seither wurden CHF 80’000 in Renovationen investiert, und es wird 2025 für CHF 950’000 verkauft. → Der steuerbare Gewinn beträgt CHF 270’000 (950’000 – 680’000). Wie wird der Veräusserungsgewinn berechnet? Der steuerbare Veräusserungsgewinn ergibt sich aus: Verkaufserlös – Anlagekosten (Erwerbspreis + Aufwendungen) Veräusserungserlös: Hier zählt nicht nur der beurkundete Kaufpreis, sondern alle geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer. Dazu zählen z. B. die Übernahme der Grundstückgewinnsteuer, Rückvermietung zu Vorzugspreisen, Ersatz von Verkaufsspesen oder die Einräumung eines Wohnrechts zugunsten des Verkäufers. Nicht berücksichtigt werden Entschädigungen für Mobiliar, Anteile am Erneuerungsfonds oder andere nicht-liegenschaftliche Werte, sofern diese im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Was zählt zu den Anlagekosten? Zu den Anlagekosten gehören: Kaufpreis inkl. Nebenkosten, Baukosten, wertvermehrende Aufwendungen, Handänderungssteuern, Notariatsgebühren, Maklerprovisionen, Anschlussgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie selbst erbrachte Arbeiten, sofern sie versteuert wurden. Wer seine Liegenschaft länger als 15 Jahre besitzt, kann statt des ursprünglichen Kaufpreises auch den Steuerwert, der mindestens vier Jahre vor dem Verkauf festgelegt wurde, als Basis verwenden. Degressiver Steuersatz im Kanton Freiburg Besitzdauer Steuersatz bis 2 Jahre 22 % bis 4 Jahre 20 % bis 6 Jahre 18 % bis 8 Jahre 16 % bis 10 Jahre 14 % bis 15 Jahre 12 % über 15 Jahre 10 % Dazu kommt ein Gemeindezuschlag von 60 % auf die kantonale Steuer. Beispiel: Bei CHF 100’000 Grundstückgewinn und 10 % Steuer ergibt das CHF 10’000 Kantonsteuer + CHF 6’000 Gemeindezuschlag = CHF 16’000 Total. Spezialregelung bei hohem Gewinn Wenn der Gewinn aus Verkäufen innerhalb von 5 Jahren Eigentumsdauer über CHF 400’000 liegt, wird der darüberliegende Betrag mit einem 40 % höheren Steuersatz belegt. Aufschubtatbestände Unter bestimmten Bedingungen kann die Steuer aufgeschoben werden, z. B. bei Erbgang oder Schenkung, Ersatzbeschaffung, oder Eigentumsübertragungen innerhalb der Ehe oder bei Scheidung. Praktischer Tipp aus der Maklerpraxis Bei jedem Verkauf im Kanton Freiburg empfehlen wir, bereits vor der Vermarktung die Grundstückgewinnsteuer grob zu kalkulieren. Dadurch wissen Eigentümer, wie viel vom Gewinn effektiv übrigbleibt und ob sich ein Aufschub oder eine Ersatzbeschaffung lohnt. Unsere Experten von Marlin Immobilien AG unterstützen Sie bei der Berechnung, steuerlichen Optimierung und der strategischen Planung eines Verkaufs. Hier finden Sie das offizielle Merkblatt der Steuerverwaltung: 👉 https://www.fr.ch/de/steuern/grundstueckgewinnsteuer/grundstueckgewinnsteuer Fazit Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg ist komplex, aber planbar. Wer frühzeitig alle Faktoren kennt – insbesondere Besitzdauer, wertvermehrende Aufwendungen und steuerliche Aufschubmöglichkeiten – kann mehrere zehntausend Franken sparen. Lassen Sie Ihre individuelle Steuerlast von einem Experten prüfen. Kontaktieren Sie Marlin Immobilien AG – wir begleiten Sie professionell durch den gesamten Verkaufsprozess und helfen, Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.
Mieten in der Schweiz: Referenzzinssatz gesenkt – Jetzt Mietzinsreduktion sichern?

Am 3. März 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 % auf 1,50 % gesenkt wurde. Dieser Zinssatz dient als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz und beeinflusst potenziell die Mietkosten für zahlreiche Haushalte. Was bedeutet diese Senkung für Mieterinnen und Mieter? Grundsätzlich ergibt sich aus der Senkung des Referenzzinssatzes ein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2,91 %, sofern der aktuelle Mietzins auf dem vorherigen Satz von 1,75 % basiert. Allerdings können weitere Faktoren, wie beispielsweise die Teuerung, die tatsächliche Mietzinsgestaltung beeinflussen. In den letzten Jahren war die Schweiz mit einer erhöhten Inflation konfrontiert, was dazu führen kann, dass ein Mietzinssenkungsbegehren nicht immer zu einer tatsächlichen Reduktion führt und in einigen Fällen sogar eine Erhöhung zur Folge haben könnte. Wie sollten Mieterinnen und Mieter vorgehen? Es ist wichtig, den individuellen Anspruch sorgfältig zu prüfen, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, entsprechende Rechner oder Beratungsdienste zu nutzen, um die persönliche Situation zu evaluieren. Ein unüberlegtes Begehren könnte aufgrund der aktuellen Teuerungssituation unerwünschte Konsequenzen haben. Fazit Die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,50 % könnte für viele Mieterinnen und Mieter eine Gelegenheit sein, ihre Mietkosten zu reduzieren. Dennoch ist Vorsicht geboten: Eine genaue Prüfung der individuellen Umstände ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass ein Senkungsbegehren tatsächlich vorteilhaft ist und nicht zu einer ungewollten Mietzinserhöhung führt.
Steuern beim Immobilienbesitz: So reduzieren Sie Ihre Steuerlast effektiv

Der Besitz einer Liegenschaft in der Schweiz bringt neben zahlreichen Vorteilen auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Mit gezielter Planung und dem Wissen um Abzugsmöglichkeiten können Eigentümer ihre Steuerlast jedoch spürbar mindern. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Aspekte und Tipps. Eigenmietwert: Was gilt es zu beachten? Wer sein Eigenheim selbst nutzt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser entspricht dem theoretischen Mietzins, den man für die Nutzung der eigenen Liegenschaft zahlen müsste. Um nicht unnötig hohe Steuern zu entrichten, lohnt es sich, die amtliche Schätzung dieses Wertes regelmässig zu überprüfen. Liegt der geschätzte Betrag über dem realistischen Marktwert, kann Einspruch eingelegt werden. Abzüge beim Eigenmietwert Das Schweizer Steuersystem erlaubt einige Entlastungen: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Unterhaltskosten: Was ist abzugsfähig? Ein entscheidender Vorteil für Eigentümer ist die Möglichkeit, Unterhaltsarbeiten steuerlich geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur für Massnahmen, die den ursprünglichen Zustand der Liegenschaft bewahren. Beispiele: Reparaturen an Sanitäranlagen Malerarbeiten Austausch defekter Fenster Nicht abzugsfähig sind hingegen wertvermehrende Investitionen, wie etwa der Bau eines Wintergartens oder eine grössere Wohnflächenerweiterung. Wichtig: Belege für sämtliche Arbeiten aufbewahren und der Steuererklärung beilegen. Energetische Sanierungen: Nachhaltigkeit zahlt sich aus Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden steuerlich gefördert. Investitionen wie der Einbau einer Wärmepumpe, die Installation von Solaranlagen oder eine umfassende Fassadendämmung können sich mehrfach auszahlen: Sie reduzieren die laufenden Energiekosten. Sie erhöhen den Immobilienwert. Sie bieten steuerliche Vorteile, indem sie über mehrere Jahre verteilt abgezogen werden können. Einige Kantone und Banken bieten zudem spezielle Förderprogramme oder vergünstigte Hypothekarzinsen für umweltfreundliche Projekte an. Hypothekarzinsen: Volle Abzugsfähigkeit nutzen Hypothekarzinsen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Eine geschickte Gestaltung der Finanzierung kann hier erhebliches Einsparpotenzial schaffen. Dabei sollte Folgendes berücksichtigt werden: Vergleich von Hypothekarangeboten unterschiedlicher Anbieter. Wahl der optimalen Zinsbindung und des Modells (z. B. Festhypothek oder Saron-Hypothek). Der Austausch mit einem erfahrenen Berater kann helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Steuerliche Aspekte bei Vermietung Wird eine Liegenschaft vermietet, sind die Mieteinnahmen als Einkommen zu deklarieren. Im Gegenzug können Eigentümer jedoch viele Ausgaben steuerlich absetzen, darunter: Hypothekarzinsen Unterhaltskosten Sonderregelungen gelten für Vermietungen zu einem unter dem Marktwert liegenden Zins, etwa an Verwandte, oder bei temporären Vermietungen über Plattformen wie Airbnb. Hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Vorgaben. Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Sie wissen Beim Verkauf einer Immobilie wird in der Schweiz die Grundstückgewinnsteuer erhoben. Diese basiert auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufserlös, abzüglich der nachweisbaren Investitionen. Die Steuerhöhe variiert je nach Kanton und Besitzdauer. Tipp: Je länger die Liegenschaft gehalten wird, desto niedriger fällt die Steuer in vielen Kantonen aus. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Tipps für die Steuererklärung Belege sammeln: Sämtliche Nachweise für Unterhaltsarbeiten, energetische Sanierungen und Hypothekarzinsen sorgfältig aufbewahren. Pauschalabzug vs. effektive Kosten: In vielen Kantonen können Eigentümer zwischen einem Pauschalabzug und der Deklaration der effektiven Kosten wählen. Ein Vergleich zeigt, welche Option günstiger ist. Investitionen planen: Umfangreiche Renovationen oder energetische Sanierungen auf mehrere Steuerjahre verteilen, um den maximalen Vorteil zu erzielen. Fazit Der Immobilienbesitz in der Schweiz bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Wer sich frühzeitig informiert, strategisch plant und die geltenden Vorschriften kennt, kann nicht nur sparen, sondern auch den Wert seiner Liegenschaft langfristig sichern. Mit der Unterstützung eines Steuerberaters oder Immobilienexperten lassen sich die individuellen Potenziale optimal ausschöpfen.
Das sollten Sie über Nachbarschaftsrechte wissen

Beim Kauf oder Besitz einer Liegenschaft in der Schweiz ist es essenziell, sich mit dem Thema Nachbarschaftsrechte auseinanderzusetzen. Diese Rechte regeln das Zusammenleben zwischen Eigentümern angrenzender Grundstücke und dienen dazu, Konflikte zu vermeiden und ein friedliches Miteinander zu fördern. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Regelungen und wie sie den Alltag von Immobilieneigentümern beeinflussen können. Nachbarschaftsrechte im Überblick Das Nachbarschaftsrecht ist ein integraler Bestandteil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Es definiert die Rechte und Pflichten von Eigentümern benachbarter Grundstücke. Typische Streitpunkte im Alltag sind Lärmbelästigungen, überhängende Äste oder die Einhaltung von Grenzabständen. Diese Regelungen betreffen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter oder landwirtschaftlich genutzte Flächen. Rechte und Pflichten von Immobilieneigentümern Schutz vor Belästigungen: Lärm, Rauch und Gerüche Rechte: Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht, sich gegen unzumutbare Störungen wie übermässigen Lärm oder Rauch aus Nachbargrundstücken zur Wehr zu setzen. Pflichten: Gleichzeitig ist es die Pflicht jedes Eigentümers, sicherzustellen, dass die eigene Nutzung des Grundstücks keine unzumutbaren Belastungen für die Nachbarn darstellt. Grenzabstände und Pflanzenpflege Rechte: Grundstückseigentümer können verlangen, dass überhängende Äste oder Wurzeln, die auf ihr Grundstück ragen, entfernt werden. Pflichten: Beim Bau von Gebäuden, Zäunen oder dem Pflanzen von Bäumen und Hecken müssen gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Diese Abstände variieren je nach Kanton. Nutzung gemeinsamer Einrichtungen und Anlagen Anlagen wie Zäune, Mauern oder Abwasserleitungen, die direkt an der Grundstücksgrenze liegen, gehören in der Regel beiden angrenzenden Eigentümern. Diese haben das Recht, solche Einrichtungen zu nutzen, aber auch die Pflicht, sie gemeinsam instand zu halten. Vorfahrt und Wegerecht In manchen Fällen ist ein Grundstück nicht direkt an eine öffentliche Strasse angeschlossen. Hier greift das Wegerecht. Dieses Recht erlaubt es einem Grundstückseigentümer, über das Nachbargrundstück zu fahren, um das eigene Grundstück zu erreichen. Dafür wird eine Entschädigung gezahlt. Konflikte vermeiden durch Kommunikation Viele Nachbarschaftskonflikte lassen sich vermeiden, wenn frühzeitig miteinander gesprochen wird. Bevor umfangreiche Bauarbeiten geplant oder Bäume gepflanzt werden, sollten die Nachbarn informiert und deren Bedenken ernst genommen werden. Ein offener Dialog hilft, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und einvernehmliche Lösungen zu finden. Der Einfluss von Nachbarschaftsrechten auf den Immobilienwert Die Einhaltung der Nachbarschaftsrechte kann sich direkt auf den Marktwert einer Liegenschaft auswirken. Wenn Baumaßnahmen des Nachbarn beispielsweise die Aussicht oder die Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks beeinträchtigen, kann dies den Immobilienwert senken. Umgekehrt kann eine harmonische Nachbarschaft den Wert einer Liegenschaft steigern. Fazit: Nachbarschaftsrechte kennen, um Konflikte zu vermeiden Das Nachbarschaftsrecht in der Schweiz dient als wichtige Grundlage für das friedliche Zusammenleben von Grundeigentümern. Eine genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten ist unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Wert der Liegenschaft zu sichern. Wer sich an die geltenden Gesetze hält und eine offene Kommunikation pflegt, legt den Grundstein für ein harmonisches Miteinander.
Immobilienmarkt Schweiz: Absicherung für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Liegenschaft erwerben möchten, stehen vor speziellen Herausforderungen. Anders als verheiratete Paare geniessen sie weniger rechtlichen Schutz durch das Zivilrecht und müssen eigene Vorkehrungen treffen, um sich im Falle einer Trennung, im Todesfall oder bei finanziellen Veränderungen abzusichern. Besonders die Eigentumsform, vertragliche Regelungen und Absicherungsmöglichkeiten spielen hierbei eine zentrale Rolle. Eigentumsformen für Paare im Konkubinat Unverheiratete Paare, die eine Immobilie erwerben, können sich zwischen verschiedenen Eigentumsformen entscheiden. Jede Option bringt unterschiedliche Verpflichtungen und Rechte mit sich: Miteigentum: In diesem Modell besitzen beide Partner einen klar definierten Anteil an der Immobilie, der oft entsprechend den finanziellen Beiträgen beider Parteien festgelegt wird. Diese Form bietet Klarheit und eine faire Grundlage für die Aufteilung im Trennungsfall. Da jeder Partner nur für seinen eigenen Anteil haftet, kann diese Option rechtlich und finanziell weniger riskant sein. Gesamteigentum: Hier gehört die Immobilie beiden Partnern gemeinschaftlich, ohne dass explizite Anteile festgelegt sind. Diese Form ist in der Schweiz weniger verbreitet, da beide Partner die volle Verantwortung für die Immobilie tragen und die Immobilie im Fall einer Trennung nur als Ganzes veräussert werden kann. Eine Einigung ist in diesem Fall unverzichtbar. Der Konkubinatsvertrag – Absicherung für alle Fälle Ein detaillierter Konkubinatsvertrag schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. In ihm werden zentrale Fragen rund um Eigentum und Finanzen sowie Regelungen im Trennungs- oder Todesfall festgelegt: Eigentumsverhältnisse: Wer besitzt welchen Anteil an der Immobilie, und wie werden künftige Kosten wie Hypothekenzahlungen oder Renovierungen aufgeteilt? Finanzielle Pflichten: Es wird geregelt, wer welche laufenden Kosten übernimmt, was insbesondere im Streitfall Klarheit bringt. Trennungsfall: Im Vertrag kann vereinbart werden, wie mit der Immobilie verfahren wird, falls es zur Trennung kommt – etwa durch einen Verkauf oder eine Übernahme durch einen Partner. Ein Konkubinatsvertrag ist daher ein wichtiges Dokument, das beiden Partnern Sicherheit bietet und möglichen, oft teuren Streitigkeiten vorbeugt. Vorsorge für den Todesfall – Erbrechtliche Regelungen für unverheiratete Paare Unverheiratete Paare stehen im Erbfall vor besonderen Herausforderungen. Ohne Testament hat der überlebende Partner keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe und damit auch nicht auf die gemeinsame Immobilie. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners – beispielsweise Eltern oder Geschwister – fällt. Um sicherzustellen, dass der hinterbliebene Partner abgesichert ist, sollten Konkubinatspaare über folgende Massnahmen nachdenken: Testament: Durch ein Testament kann der Partner als Erbe eingesetzt werden, um einen Anteil an der Liegenschaft zu sichern. Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung zugunsten des Partners bietet zusätzlichen Schutz und hilft, finanzielle Belastungen im Todesfall zu reduzieren. Erbschaftssteuer: Da unverheiratete Paare steuerlich benachteiligt sind, kann die Erbschaftssteuer je nach Kanton bis zu 50 % betragen. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, diese Belastung abzufedern. Hypothek und Finanzierungsaspekte Unverheiratete Paare sind oft gemeinsam haftbar für die Hypothek, was bedeutet, dass beide Partner für die gesamten Schulden einstehen müssen. Besonders im Fall einer Trennung kann dies problematisch werden. Um das Risiko zu reduzieren, empfiehlt sich eine klare Aufteilung der finanziellen Verantwortung, beispielsweise durch eine Hypothek, bei der jeder nur für seinen Anteil haftet. Tipp: Es kann sinnvoll sein, zusätzlich Sicherheiten, wie eine Lebensversicherung, in Betracht zu ziehen. Diese schützt den Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen, sollte ein Partner nicht mehr in der Lage sein, seinen Anteil zu zahlen. Trennung – wer behält die Immobilie? Eine Trennung bringt häufig schwierige Fragen rund um die Zukunft der Liegenschaft und der Hypothek mit sich. Der Ausgang hängt stark von der Eigentumsform ab: Miteigentum: Da jeder Partner einen festgelegten Anteil besitzt, kann ein Partner seinen Anteil verkaufen oder den anderen auszahlen, was die Handhabung vergleichsweise einfach macht. Gesamteigentum: Hier kann die Immobilie nur als Ganzes verkauft werden, oder einer der Partner übernimmt sie vollständig – eine Einigung ist notwendig. Ohne Übereinkunft kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen. Fazit: Sorgfältige Planung sichert den Immobilienkauf im Konkubinat ab Der gemeinsame Immobilienkauf als unverheiratetes Paar ist möglich und kann eine wertvolle Investition sein – vorausgesetzt, die rechtlichen und finanziellen Aspekte sind klar geregelt. Ein Konkubinatsvertrag schafft eine solide Grundlage und hilft, Konflikte zu vermeiden. Auch die Absicherung durch Testament oder Lebensversicherung bietet Vorteile und Schutz für den überlebenden Partner. Mit professioneller Beratung und frühzeitiger Planung lässt sich der Immobilienkauf im Konkubinat sicher gestalten.
Rechte und Pflichten als Vermieter

Vermieten erscheint oft als einfachste Methode, eine Immobilie zu einer lohnenden Anlage zu machen. Die regelmässigen Mieteinnahmen und die potenzielle Wertsteigerung des Objekts sind verlockende Argumente. Doch Vorsicht: Als Vermieter navigiert man in einem gesetzlichen Minenfeld. Ein gründliches Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten ist unumgänglich für eine erfolgreiche und konfliktfreie Vermietung. Wohnung muss gebrauchstauglich sein Die erste und wichtigste Pflicht eines Vermieters ist die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie. Die Mietwohnung muss den vertraglich festgelegten sowie allgemeinen Standards entsprechen. Sie muss also bewohnbar sein und über notwendige Einrichtungen wie Küche und Badezimmer verfügen. Dabei gelten je nach Immobilientyp unterschiedliche Standards: Eine Alphütte muss nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie eine Stadtwohnung. Instandhaltung ist Pflicht Während der Mietdauer liegt die Verantwortung für Reparaturen und Unterhalt beim Vermieter. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um grössere Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Reparaturen handelt. Die Arbeiten sollten professionell und zeitnah erfolgen. Die entstehenden Kosten sind vom Vermieter zu tragen und können in der Mietzinsberechnung berücksichtigt werden. Gestaltungsfreiheit beim Mietzins Als Vermieter hat man das Recht, den Mietzins innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst festzulegen. Auch eine Mietzinserhöhung ist möglich, muss aber gut begründet und formgerecht mitgeteilt werden. Zulässige Gründe für eine Erhöhung können steigende Betriebskosten, Inflationsrate oder umfassende Sanierungen sein. Kündigung des Mietvertrags Das Recht, ein Mietverhältnis zu beenden, ist stark reglementiert. Gültige Gründe für eine Kündigung sind zum Beispiel der Eigenbedarf oder wiederholte Verstösse der Mieter gegen ihre Pflichten. In extremen Fällen, etwa bei Gewalt oder Zahlungsverzug, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Dabei müssen jedoch strikte formelle Anforderungen beachtet werden. Nebenkosten und deren Abrechnung Nebenkosten sind eine weitere Einnahmequelle für Vermieter. Diese Kosten dürfen jedoch nur dann separat in Rechnung gestellt werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt sind. Es gilt, die Nebenkosten transparent und korrekt abzurechnen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Fazit Erfolg in der Vermietung beruht auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten. Das Wissen um beide Seiten der Medaille schafft die Basis für eine langfristig positive Beziehung zu den Mietern. Für rechtliche Fragen oder Unklarheiten empfiehlt sich die Konsultation von Fachleuten. So stellt man sicher, dass alle Aspekte berücksichtigt und Gesetze eingehalten werden.
Alles über Mietkautionen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Mietkautionen sind ein wichtiges Instrument, das sowohl Vermieter als auch Mieter in Österreich, Deutschland und der Schweiz schützt. Diese Sicherheit dient dazu, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis auszugleichen und gleichzeitig Mieter vor unerwarteten Nachzahlungen zu bewahren. Doch wie unterscheiden sich die Regelungen in diesen drei Ländern? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die unterschiedlichen Aspekte der Mietkaution. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Ein Vergleich Die Schweiz, Deutschland und Österreich haben alle ihre eigenen rechtlichen Vorschriften zur Mietkaution. In der Schweiz beispielsweise ist die maximale Höhe der Kaution gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt. Dieses Geld muss auf einem separaten Konto gehalten werden, das auf den Namen des Mieters läuft. In Deutschland wiederum regelt § 551 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Mietkaution. Hier gilt eine Obergrenze von drei Monatsmieten, die nur bei einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag fällig wird. In Österreich gibt es zwar keinen spezifischen Paragraphen für die Mietkaution, dennoch ist eine Hinterlegung ratsam und üblich. Sie sollte im Mietvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier ist Flexibilität gefragt, denn die Höhe der Kaution wird in der Regel zwischen den Parteien individuell vereinbart. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gelten Kautionen zwischen 3 und 6 Monatsmieten als angemessen. Dieser Betrag deckt sowohl die Miete als auch Nebenkosten und mögliche Steuern ab. Die Höhe der Mietkaution: Was Sie wissen sollten Die Höhe der Mietkaution ist nicht beliebig festlegbar, sondern unterliegt klaren Regeln. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Betrag auf maximal drei Monatsmieten begrenzt, basierend auf der Nettokaltmiete. Anders sieht es in Österreich aus, wo die Höhe flexibler gestaltet werden kann. Hier gilt es jedoch sicherzustellen, dass die Kaution im angemessenen Verhältnis zum Sicherungszweck steht. Zeitpunkt der Zahlung: Wann ist die Kaution fällig? Die Fälligkeit der Mietkaution variiert in den drei Ländern. In Österreich wird sie oft bei Vertragsabschluss gezahlt, während in Deutschland eine dreimonatige Ratenzahlung möglich ist. In der Schweiz hingegen ist die Kaution spätestens mit der ersten Monatsmiete zu entrichten. Es empfiehlt sich, als Mieter rechtzeitig Rücklagen zu bilden. Anlage und Verzinsung: Was passiert mit dem Kautionssaldo? Die Art der Anlage und Verzinsung der Mietkaution ist gesetzlich geregelt. In der Schweiz und Deutschland muss die Kaution verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters gehalten werden. In Österreich wird die Kaution gewinnbringend angelegt und muss in der Regel auf einem Bankkonto hinterlegt werden. Die Zinserträge gehören dem Mieter. Einbehalt und Rückzahlung der Kaution: Was Sie wissen sollten Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution zurückgefordert werden. Vermieter dürfen jedoch bei offenen Forderungen die Kaution einbehalten. Die Fristen für die Rückzahlung variieren: in Deutschland bis zu 6 Monate, in der Schweiz je nach Zustand des Mietobjekts bis zu 12 Monate und in Österreich bis zu 6 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit. Als Immobilieneigentümer oder Kaufinteressent ist es wichtig, diese Regelungen zu verstehen, um in Mietverhältnissen bestmöglich geschützt zu sein. Unsere Expertise als Immobilienmakler in der Region steht Ihnen dabei zur Seite, um alle Fragen rund um Mietkautionen und andere relevante Themen zu klären.
